Verlängerung
Jetzt haben wir also den Salat. Wegen des Todes einer NPD-Kandidatin für die Direktwahl muss im Wahlkreis 160 (Dresden I) eine Nachwahl durchgeführt werden. So steht es im Bundeswahlgesetz (§ 43 Absatz 1 Nr. 2), da kann man nichts ändern. Heute wurde von offizieller Seite der 2. Oktober als Wahltermin angesetzt.
Der Optimist würde jetzt sagen: "au fein, da ist die Vorfreude umso länger, wenn erst Wochen nach dem 18.9. offiziell feststeht, wer uns denn nun regieren darf. Quasi wie Weihnachten, wenn Heiligabend plötzlich erst ein paar Stunden später anfängt". Realistischer wäre wohl eher der Vergleich, wonach am Wahlsonntag die Streichhölzer verteilt werden und man erst mehrere Wochen später die Hand aufmachen und nachschauen kann, ob man das kürzeste Hölzchen gezogen hat.
Ich bin wirklich gespannt, wie sich der Bundeswahlleiter aus der Affäre ziehen wird. Verkündet er ein (vorläufiges) amtliches Endergebnis am Wahlabend ? Oder macht er es abhängig von den bisher gezählten Stimmen ("wenn es eng wird, sagen wir besser mal nix") ? Oder meldet er sich an dem Tag krank ? (Dieser Fall ist natürlich in Deutschland auch geregelt, dann muss der arme Stellvertreter ran, § 1 Satz 1 Bundeswahlordnung)
Ein Blick in die Geschichtsbücher zeigt, dass Nachwahlen an sich nichts unbedingt Neues sind. 1961 und 1965 mussten sie auch durchgeführt werden, damals waren sie wegen der stabilen politischen Mehrheiten (1961: CDU/CSU 45,6 % ; SPD 36,2 % - 1965: CDU/CSU 47,6 % ; SPD 39,3 %) aber nachweislich für das Gesamtergebnis unbedeutend. Kann man diese Praxis heute bedenkenlos übernehmen angesichts der Tatsache, dass beim letzten Mal 6000 Stimmen den Ausschlag für Rot-Grün gegeben haben ? Fühlen sich die Dresdner Bürger wirklich gleichberechtigt, wenn ihre Stimme entweder nur noch geringe Bedeutung hat oder aber das Zünglein an der Waage sein kann ?
In der Haut des Bundeswahlleiters möchte ich wahrlich nicht stecken, muss er doch letztlich die heikle Abwägung zwischen Rechtssicherheit und Anwendungsgleichheit treffen. Wofür er sich entscheidet, wird man sehen. Sicher ist nur: in der bayerischen Staatskanzlei sitzt jemand, der alles dafür geben würde, wenn er am 18.9. informiert ein Glas aufmachen könnte.
Jetzt haben wir also den Salat. Wegen des Todes einer NPD-Kandidatin für die Direktwahl muss im Wahlkreis 160 (Dresden I) eine Nachwahl durchgeführt werden. So steht es im Bundeswahlgesetz (§ 43 Absatz 1 Nr. 2), da kann man nichts ändern. Heute wurde von offizieller Seite der 2. Oktober als Wahltermin angesetzt.
Der Optimist würde jetzt sagen: "au fein, da ist die Vorfreude umso länger, wenn erst Wochen nach dem 18.9. offiziell feststeht, wer uns denn nun regieren darf. Quasi wie Weihnachten, wenn Heiligabend plötzlich erst ein paar Stunden später anfängt". Realistischer wäre wohl eher der Vergleich, wonach am Wahlsonntag die Streichhölzer verteilt werden und man erst mehrere Wochen später die Hand aufmachen und nachschauen kann, ob man das kürzeste Hölzchen gezogen hat.
Ich bin wirklich gespannt, wie sich der Bundeswahlleiter aus der Affäre ziehen wird. Verkündet er ein (vorläufiges) amtliches Endergebnis am Wahlabend ? Oder macht er es abhängig von den bisher gezählten Stimmen ("wenn es eng wird, sagen wir besser mal nix") ? Oder meldet er sich an dem Tag krank ? (Dieser Fall ist natürlich in Deutschland auch geregelt, dann muss der arme Stellvertreter ran, § 1 Satz 1 Bundeswahlordnung)
Ein Blick in die Geschichtsbücher zeigt, dass Nachwahlen an sich nichts unbedingt Neues sind. 1961 und 1965 mussten sie auch durchgeführt werden, damals waren sie wegen der stabilen politischen Mehrheiten (1961: CDU/CSU 45,6 % ; SPD 36,2 % - 1965: CDU/CSU 47,6 % ; SPD 39,3 %) aber nachweislich für das Gesamtergebnis unbedeutend. Kann man diese Praxis heute bedenkenlos übernehmen angesichts der Tatsache, dass beim letzten Mal 6000 Stimmen den Ausschlag für Rot-Grün gegeben haben ? Fühlen sich die Dresdner Bürger wirklich gleichberechtigt, wenn ihre Stimme entweder nur noch geringe Bedeutung hat oder aber das Zünglein an der Waage sein kann ?
In der Haut des Bundeswahlleiters möchte ich wahrlich nicht stecken, muss er doch letztlich die heikle Abwägung zwischen Rechtssicherheit und Anwendungsgleichheit treffen. Wofür er sich entscheidet, wird man sehen. Sicher ist nur: in der bayerischen Staatskanzlei sitzt jemand, der alles dafür geben würde, wenn er am 18.9. informiert ein Glas aufmachen könnte.
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