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Sonntag, Februar 05, 2006

Der kleine satirische Seitenhieb: Richtlinien für das Fernbleiben von der Arbeit

Die Bundesregierung will neue Richtlinien für das Fernbleiben von der Arbeit erlassen. Vorbildlich. Zeit wird's. Aber keine Angst: das betrifft nur Menschen, die auch Arbeit haben. Noch.

Auszüge aus dem Konzeptpapier für entsprechende Klauseln im Arbeitsvertrag:

Krankheitsfall
Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein Beweis ! Denn wenn Sie in der Lage waren, den Arzt aufzusuchen, hätten Sie auch zur Arbeit kommen können.

Todesfall in der Familie
Wird nicht entschuldigt. Für den Verblichenen können Sie nichts mehr tun und jemand anderes kann genauso gut die notwendigen Maßnahmen treffen. Wenn Sie die Beerdigung auf den späten Nachmittag legen, geben wir Ihnen gerne eine halbe Stunde früher frei. Vorausgesetzt, Sie sind mit Ihrer Arbeit fertig.

Eigener Todesfall
Hier dürfen Sie mit unserem Verständnis rechnen, wenn

- Sie uns zwei Wochen vorher über Ihr Ableben informieren, damit wir rechtzeitig eine neue Kraft einstellen können. Hinweise auf unausgelastete Praktikanten oder studentische Hilfskräfte werden dankend angenommen.

- Sie spätestens bis 8.00 Uhr morgens anrufen, damit wir entsprechende Maßnahmen einleiten können.

- Ihre und die Unterschrift des behandelnden Arztes vorliegen, dass Sie verstorben sind. Liegen beide Unterschriften nicht vor, werden Ihnen die Fehlzeiten vom Jahresurlaub abgezogen.

Operation
Chirurgische Eingriffe an unseren Arbeitskräften sind untersagt. Wir haben Sie so eingestellt, wie Sie sind. Die Entfernung oder Veränderung eines Teiles von Ihnen verstößt gegen den vereinbarten Arbeitsvertrag.

Silberne oder Goldene Hochzeit
Für derartige Anlässe kann keine Freistellung gewährt werden. Wenn Sie 25 oder gar 50 Jahre mit dem gleichen Menschen verheiratet sind, sollten Sie froh sein, wenn Sie zur Arbeit antanzen dürfen. Wir können ja auch nichts dafür, dass sie erst mit 75 in Rente gehen können.

Geburtstag
Dass Sie geboren wurden, ist sicher nicht Ihr Verdienst. Darum sehen wir keine Veranlassung, Ihnen in solchen Fällen eine Freistellung zu gewähren. Und bevor Sie auf dumme Gedanken kommen: für den Geburtstag Ihrer Mutter, Ihrer Leihmutter, Ihres Vaters oder Ihres Samenspenders bekommen Sie ebensowenig frei.

Geburt eines Kindes
Für derartige Fehltritte unserer Angestellten ist natürlich keine Arbeitsbefreiung vorgesehen. Sie hatten ja schon Ihren Spaß.